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Angemessenheitsprüfung einer Gewinntantieme im Zusagezeitpunkt
– Anmerkungen zum –
Mit Urteil vom setzt der I. Senat seine bisherige Linie bei der Angemessenheitsprüfung von Tantiemevereinbarungen fort.
Allein die Situation bzw. die zukunftsgerichteten Erwartungen im Zusagezeitpunkt können ausschlaggebend für die Beurteilung eines steuerlich relevanten Sachverhalts sein.
Zur Vermeidung potenzieller Unstimmigkeiten, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, sollten die Umstände und Gegebenheiten im Zusagezeitpunkt in angemessener Weise dokumentiert werden.
I. Einleitung
Eine Tantieme ist eine Erfolgsvergütung zur Leistungssteigerung beim Empfänger, indem dessen persönlicher Erfolg – sein Gehalt – teilweise an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt wird. Aufgrund dieser Erfolgsorientierung sind Tantiemen ein Standardbestandteil der Gesamtvergütung in der heutigen Vergütungspraxis.
Inwieweit Tantiemevereinbarungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern steuerrechtlich anerkannt werden, ist regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen Finanzverwaltung und Stpfl. Ursache hierfür ist die aus den unterschiedlichen Steuerfolgen zwischen Gewinn- und Überschusseinkunftsarten resultierende Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen unternehmerischem und g...