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Steuerpflicht von Leistungen im Rahmen des Steuersparmodells „Fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag”
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Das zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der Provisionen für die Vermittlung von Steuersparmodellen mitgeteilt, dass eine in Stuttgart ansässige Firma X über bundesweit ansässige Vertriebspartner als Renten- und Steuersparmodell eine sog. Kombi-Rente (fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag) vertreibt. Das Anlageprodukt besteht aus der Kombination einer fremdfinanzierten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung, einem Kredit für die Einzahlung des Einmalbetrags in diese Versicherung, einer zur Tilgung dieses Kredits nach Ablauf der Tilgungsaussetzungen vorgesehene Investmentanlage sowie einer zusätzlichen Risikolebensversicherung. Den Vertrieb dieses Modells übernehmen selbständige Vertriebspartner der X. Die Aufgabe der Vertriebspartner besteht in der Gewinnung von Kunden und der Ermittlung individueller Daten dieser Kunden. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags findet die weitere Abwicklung ausschließlich im Verhältnis zwischen der X bzw. den Versicherungen, der Bank oder dem Investmentdepot und den jeweiligen Kunden statt. Die Vertriebspartner werden weder von den Versicherungen...