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StuB Nr. 6 vom Seite 275

Reform der Mini-Jobs

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Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I S. 4612) wurde eineS. 276Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht.


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Arbeitsentgelt
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
bis zu monatlich 400 €
Keine Steuern
 
25 % pauschale Abgaben:
Keine Sozialabgaben
(gilt auch für Nebenjobs)
12 % Rentenversicherung
11 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
bis zu monatlich 400 €
Keine Steuern
 
12 % pauschale Abgaben:
bei Beschäftigung in privaten Haushalten
Keine Sozialabgaben
(gilt auch für Nebenjobs)
5 % Rentenversicherung
5 % Krankenversicherung
2 % Pauschsteuer
von monatlich 400,01 € bis 800 €
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) von ca. 4 % auf ca. 21 % ansteigend
Sozialversicherungsbeiträge
(Arbeitgeberanteil) ca. 21 %
normale Besteuerung

Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen:

(1) Die monatliche Entgeltgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 325 € auf 400 € angehoben. Die bisherige Höchstarbeitsgrenze von 15 Wochenstunden entfällt ebenfalls für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältn...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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Reform der Mini-Jobs

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