Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorweggenommene Erbfolge: Mittelbare Grundstücksschenkung
Die vorweggenommene Erbfolge ist ein grundsätzlich auch steuerlich zu empfehlender Weg. Wegen der (noch) unterschiedlichen Bewertung von Immobilien im Vergleich zu anderen Werten sind mittelbare Grundstücksschenkungen hier ein wichtiges Thema. Mit einem solchen Fall hatte sich der BFH zu befassen (Urteil vom - II R 75/00; Vorinstanz: EFG 2000 S. 1261). Bei der mittelbaren Schenkung eines noch herzustellenden Gebäudes, so der BFH, gibt der Herstellungsaufwand die Höhe vor, bis zu der der Schenker die Finanzierung übernehmen kann. Soweit der Bedachte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist der Herstellungsaufwand mit den Nettobeträgen anzusetzen. Wende der Schenker dem Bedachten einen den Herstellungsaufwand übersteigenden Betrag (!) zu, liege darin eine zusätzliche Schenkung, und zwar eine Geldschenkung. Eine solche ist bekanntlich steuerlich negativer zu bewerten. Stelle der Schenker dem Bedachten den Betrag in Höhe des maßgeblichen Herstellungsaufwands im Voraus zinslos zur Verfügung, liege darin eine weitere freigebige Zuwendung, und zwar in Gestalt einer Gewährung der Möglichkeit zur Kapitalnutzung, die unter Berücksichtigung der Fälligkeit(en) der Herstellungskosten ...