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Anpassung der Bilanzregeln an internationale Standards und Enforcement
Das BMJ und das BMF haben am den konkretisierten Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vorgestellt. Im Folgenden abgedruckt sind die Maßnahmenbereiche 4–6, die sich auf bilanzielle Fragen beziehen.
4. Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze
(1) Die Anwendung der IAS sollte über den Pflicht-Anwendungsbereich der EU-Verordnung (Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen) hinaus jeweils als Unternehmenswahlrecht vorgesehen werden für
den Konzernabschluss der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen,
beschränkt auf Informationszwecke (Offenlegung nach den §§ 325–329 HGB) auch für den Einzelabschluss sowohl der kapitalmarktorientierten als auch der übrigen Unternehmen.
(2) Dabei
sollten für den Konzernabschluss Übergangsregelungen der EU-Verordnung ausgenutzt werden, die es gestatten, die Pflicht zur IAS-Anwendung für bestimmte Kapitalmarktunternehmen erst ab 2007 vorzusehen (betrifft Unternehmen, die nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien am geregelten Kapitalmarkt handeln lassen, sowie Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind und nach den dort geltenden Standards, den „...