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StuB Nr. 4 vom Seite 177

Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und Ass. iur. Nathalie Hecker, Köln

Der Vorwurf der vGA begegnet dem steuerlichen Berater beinahe ständig. Einen lehrreichen Fall dazu hat der BFH jüngst entschieden (Urteil vom  - I R 64/01, DStRE 2003 S. 104). Die Errichtung eines schlüsselfertigen Bauwerks ist im Rahmen der Projektabwicklung oftmals schon im Vorfeld durch eine Vielzahl von geschäftlichen Aktivitäten geprägt. Gerade in der Baubranche kommt es nicht selten vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Generalübernehmerin zur schlüsselfertigen Errichtung) zusätzlich an involvierten Schwestergesellschaften beteiligt sind. Wird das Projekt dergestalt abgewickelt, dass alle Gesellschaften und damit jeweils auch die personenidentischen Geschäftsführer mitwirken, so besteht nach Auffassung des BFH die Gefahr „einer vGA durch Geschäftschancenverlagerung auf Schwestergesellschaften zur Nutzung eines Verlustvortrags”. In dem vom BFH zu beurteilenden Fall waren zwei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zugleich an zwei Schwestergesellschaften beteiligt, wobei eine dieser Gesellschaften über einen erheblichen Verlustvortrag verfügte.

Für die einkommensteuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte hält der BFH fest, dass „Einkünfte aus Gewerbebetrieb derj...

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