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StuB Nr. 1 vom Seite 34

IAS Improvement Project: Neufassung von IAS 17 (Leasing)

– dhg –

IAS 17 n. F. bringt nur geringfügige Anpassungen gegenüber dem bisher gültigen IAS 17. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen die folgenden zwei Bereiche:

Direkte Kosten der Leasingeröffnung (initial direct costs) sind alle direkt zurechenbaren Kosten, die für die Begründung eines Leasingverhältnisses anfallen (z. B. Bewertungsgutachten, Vertragserrichtungskosten, Provisionen). Bei einem Operating Lease aktiviert der Leasinggeber diese Kosten unter dem Leasinggegenstand und verteilt sie über die Grundmietzeit. Beim Finanzierungsleasing wird der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer aktiviert; dagegen aktiviert der Leasinggeber eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis (IAS 17.36 n. F.). Die direkten Kosten der Leasingeröffnung werden grundsätzlich auch unter dieser Forderung aktiviert und über die Leasingdauer verteilt (IAS 17.38 n. F.). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Leasinggeber Händler oder Produzent des Leasinggegenstands ist („sales type lease”); in diesem Fall sind die Kosten unmittelbar Aufwand.

Werden Grundstücke mit darauf befindlichen Gebäuden zusammen geleast, dann sind Grundstücke und Gebäude jeweils getrennt zu beurteilen (IAS 17.15 n. F.). Die gesamten Leasingraten werden i...

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