Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bei Diebstahl
Leitsatz
Die fast ausschließliche berufliche Nutzung eines Motorrollers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine ausreichende
Bedingung, um diesen als Arbeitsmittel zu qualifizieren.
Durch die Entfernungspauschale sind nach der ausdrücklichen Bestimmung und nach dem unmissverständlichen Wortlaut des § 9
Abs. 2 Satz 1 EStG „sämtliche” Aufwendungen abgegolten, die durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und durch
die Familienheimfahrten veranlasst sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 268 Nr. 5 KAAAB-58874
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.03.2005 - 8 K 4194/04