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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 2572/02 EFG 2005 S. 1379 Nr. 17

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Überstundenzuschläge an einen beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Vereinbarungen über die gesonderte Vergütung von Überstunden vertragen sich nicht mit den Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers.

  2. Von im Betrieb selbst mitarbeitenden Gesellschaftergeschäftsführern kleinerer GmbHs ist ein besonderer Einsatz zu erwarten, der eine besondere Vergütung außergewöhnlicher Arbeitszeiten und Stundenzahlen ausschließt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 27 Nr. 1
EFG 2005 S. 1379 Nr. 17
FAAAB-58867

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 07.05.2004 - 4 K 2572/02

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