Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen bei Übernahme von mit dem Sonderbetriebsvermögen
zusammenhängenden Verbindlichkeiten
Leitsatz
Überträgt ein Personengesellschafter ein im Sonderbetriebsvermögen gehaltenes Grundstück gegen Übernahme der durch die hierauf
lastenden Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten und Buchwertzuschreibung zum Kapitalkonto in das Gesamthandvermögen,
so liegt hierin eine gemischtentgeltliche Übertragung, die in Höhe der auf die übernommenen Verbindlichkeiten entfallenden
Quote des Mischentgelts zur Realisierung stiller Reserven führt (Bruttobetrachtung).
Eine Aufteilung des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in eine Einlage des Grundstücks und eine Entnahme in Höhe der
übernommenen Verbindlichkeit (Nettobetrachtung) kommt nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1763 Nr. 22 VAAAB-58840
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2005 - 13 K 5044/04 F
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