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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 3682/03

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42d

Versicherungsleistungen für Invalidität als Arbeitslohn

Leitsatz

An Arbeitnehmer gezahlten Versicherungsleistungen für Invalidität aus einer von dem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung gehören nicht zum Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2006 S. 476 Nr. 9
WAAAB-58831

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.09.2004 - 10 K 3682/03

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