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IWB 16/2005 S. 967

Außensteuerrecht | Steuerdaten-Abrufverordnung – StDAV

Mit Drucksache 408/05 vom 27. 5. 2005 hat der Bundesrat die Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordnung – StDAV) veröffentlicht. Die VO soll dem Schutz des Steuergeheimnisses i. S. des § 30 AO dienen. Dieses Ziel soll durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen einen unbefugten Abruf von Daten im automatisierten Verfahren erreicht werden.

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