Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinterbliebenenversorgung bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Ansprüche des überlebenden Ehegatten eines Arbeitnehmers auf eine Hinterbliebenenversorgung sind auch dann von der Besteuerung ausgenommen, wenn diese Ansprüche auf einer vom Erblasser abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung über die Altersversorgung beruhen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist jedoch nur dann als „Arbeitnehmer” in diesem Sinne zu behandeln, wenn er wie ein Nichtgesellschafter als abhängiger Geschäftsführer anzusehen ist. Hingegen ist eine Freistellung der Hinterbliebenenbezüge von der Erbschaftsteuer nicht zu rechtfertigen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer kraft seiner Beteiligung an der GmbH ein herrschender ist.