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Umsatzsteuer | Psychologische Supervisionsleistungen nicht umsatzsteuerfrei
Nach dem NWB PAAAB-58641 setzt eine steuerfreie Heilbehandlung voraus, dass ihr Hauptziel der Schutz der Gesundheit ist. Für die Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG reicht es nicht aus, dass die auch bei Heilbehandlungen eingesetzten Methoden angewandt werden und diese auch der gesundheitlichen Prophylaxe dienen können. – Anmerkung: Die von der Steuerbefreiung ausgeschlossenen „Supervisionsleistungen” des Klägers (Diplom-Psychologe mit Approbation als psychologischer Psychotherapeut) bestanden darin, für diverse Einrichtungen der Gesundheitspflege Gruppenarbeit mit Therapeuten zur Optimierung von deren Heilbehandlungstätigkeit durchzuführen. Darin sah der BFH keine eigene Heilbehandlungstätigkeit des Klägers mehr, wie er sie in richtlinienkonformer A...BStBl 2005 II S. 190