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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2422/04 EFG 2005 S. 1544 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Ende der Berufsausbildung

Leitsatz

Reicht das Bestehen einer Diplom-Prüfung mit der Prüfungsnote „sehr gut„ allein nicht aus, eine Anstellung in den Beruf eines Diplom-Psychologen zu finden, so ist die Berufsausbildung nicht bereits mit der Diplom-Prüfung abgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 20 Nr. 1
EFG 2005 S. 1544 Nr. 19
AAAAB-58539

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.07.2005 - 6 K 2422/04

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