Keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheides für die Kindergeldfestsetzung
Leitsatz
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Klagefrist wegen fehlerhafter Adressierung der Klage aufgrund insoweit
falscher Rechtsbehelfsbelehrung.
Grundsätzlich keine Klagebefugnis bei auf Null festgesetzter Steuer, da hierdurch in der Regel keine subjektive Rechtsverletzung
gegeben ist.
Der Einkommensteuerbescheid des Kindes ist kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung gegenüber den Kindergeldberechtigten
und bindet die Familienkasse nicht bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes. Die erforderlichen tatsächlichen
und rechtlichen Feststellungen hat die Familienkasse selbständig und in eigener Verantwortung zu treffen.
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