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Keine Informationspflicht des Steuerberaters über anhängige BFH-Verfahren
Ein Steuerberater muss die quartalsweise Beilage des BStBl über anhängige Revisionsverfahren nicht darauf durchsehen, ob ggf. die Steuerbescheide seiner Mandanten hiervon betroffen sein könnten.
Urteil des LG Frankenthal vom 8.3.2005 - 4 O 374/04