Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften
§ 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alternative KStG ist grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte gerichtet, in denen der Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person eine Kapitalforderung besitzt und über diese aus Anlass der Darlehensgewährung eine Verfügungsbeschränkung zu Gunsten des rückgriffsberechtigten Darlehensgebers getroffen wird. Das BMF ergänzt damit das (BStBl 2004 I S. 593).S. 10