Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Münster 01.08.2005 S 2741 - 231 - St 13 - 33, NWB direkt 33/2005 S. 3

Buchführungspflicht der Gemeinden

Sämtliche Gemeinden sind verpflichtet, soweit sie die Buchführungsgrenzen überschreiten, für ihre Regiebetriebe Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen. Die Buchführungspflicht ist vom Beginn des Wirtschaftsjahrs an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat, grundsätzlich daher ab dem . Der Gewinn ist dann durch Bestandsvergleich gemäß § 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen