Darlehensvertrag zwischen Vater und Tochter bei Schenkung der Darlehenssumme erst nach Abschluss des Dalehensvertrags einkommensteuerlich
nicht anzuerkennen
Einkommensteuer 1998 und 1999
Leitsatz
1. Ein Darlehensvertrag, bei dem der Vater im Rahmen eines Gesamtplans seiner Tochter die Darlehenssumme schenkt, und die
Tochter den geschenkten Betrag sogleich als Darlehen zurückreicht, ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Schenkung erst
nach Abschluss des Darlehensvertrages erfolgt. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat die Tochter nie über den geschenkten
Geldbetrag verfügen können und somit das Darlehen nicht aus eigenem Vermögen gewährt.
2. Bei den vom Vater für den Betrag vertragsgemäß gezahlten „Zinsen” handelt es sich nicht um abzugsfähige Werbungskosten,
sondern um einkommensteuerlich unbeachtliche mittelbare Zuwendungen an seine Tochter.
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 11/2005 S. 7 EAAAB-58098
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.06.2005 - 10 K 20/03
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