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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 20/03

Gesetze: EStG 1997 § 12 Nr. 2, EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

Darlehensvertrag zwischen Vater und Tochter bei Schenkung der Darlehenssumme erst nach Abschluss des Dalehensvertrags einkommensteuerlich nicht anzuerkennen

Einkommensteuer 1998 und 1999

Leitsatz

1. Ein Darlehensvertrag, bei dem der Vater im Rahmen eines Gesamtplans seiner Tochter die Darlehenssumme schenkt, und die Tochter den geschenkten Betrag sogleich als Darlehen zurückreicht, ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Schenkung erst nach Abschluss des Darlehensvertrages erfolgt. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat die Tochter nie über den geschenkten Geldbetrag verfügen können und somit das Darlehen nicht aus eigenem Vermögen gewährt.

2. Bei den vom Vater für den Betrag vertragsgemäß gezahlten „Zinsen” handelt es sich nicht um abzugsfähige Werbungskosten, sondern um einkommensteuerlich unbeachtliche mittelbare Zuwendungen an seine Tochter.

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 11/2005 S. 7
EAAAB-58098

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.06.2005 - 10 K 20/03

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