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Gewerblicher Grundstückshandel bei eigengenutzter Immobilie
Die Veräußerung einer eigengenutzten Immobilie durch einen Grundstückshändler innerhalb eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nach Erwerb kann nach Ansicht des , diesem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sein, wenn sich keine besonderen Sachzwänge für die Veräußerung (z. B. Finanzierungsschwierigkeiten) feststellen lassen.