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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 146/03

Gesetze: EStG § 15, UStG § 2, AO § 162, FGO § 96

Zuordnung von Einkünften und Umsätzen bei Ehegatten

Leitsatz

Die Klage ist zulässig und insoweit begründet, als die Einkünfte aus der Anhängervermietung nicht dem Kläger, sondern der Beigeladenen zuzurechnen sind und das Gericht bei der Höhe der Zuschätzung geringfügig von der Schätzung des Beklagten abweicht. Im übrigen ist die Klage unbegründet; der gegen den Kläger ergangene Umsatzsteuerbescheid ist nicht zu ändern, obwohl die Anhänger von der Beigeladenen vermietet wurden und die Umsätze aus den Reparaturen geringer anzunehmen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-57251

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.04.2005 - VI 146/03

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