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Verwertungsverbot bei Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung
Für die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit einzelner Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung kommt es nur darauf an, ob ihr die ergriffenen Maßnahmen in dem jeweiligen Verfahren zustehen, nicht dagegen darauf, dass die Steuerfahndung auch zu erkennen gibt, in welchem Verfahren sie diese Maßnahmen ergreift.