Tarifbegünstigung der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils bei Zurückbehaltung eines als wesentliche Betriebsgrundlage
anzusehenden Anteils am Sonderbetriebsvermögen
Wesentlichkeit eines im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Teils der Bürofläche einer Beratungskanzlei
Leitsatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Veräußerung von Anteilen an einem Mitunternehmeranteil tarifbegünstigt ist, weil der
Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen hat, bestimmt
sich die Bedeutung von im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Teilflächen eines Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltsbüros
für die Betriebsführung der Gesellschaft nach dem größenmäßigen Verhältnis der im Sonderbetriebsvermögen stehenden Bürofläche
zur Gesamtfläche (hier: keine nur geringe Bedeutung bei Sonderbetriebsvermögensfläche von einem Drittel der gesamten Bürofläche)
und nicht danach, ob theoretisch auch eine Betriebsführung auf einer kleineren Fläche möglich gewesen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAB-56785
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.07.2004 - 5 K 60/03
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