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FG Münster Urteil v. - 14 K 3164/04 E EFG 2005 S. 1359 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33a Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Todesfallaufwendungen nur außerhalb der Erbschaft abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge eines Todesfalles erwachsen, sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn sie von dem Steuerpflichtigen weder aus dem ihm zugefallenen Nachlass noch aus sonstigen ihm im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossenen Geldleistungen bestritten werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1359 Nr. 17
KAAAB-56771

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FG Münster, Urteil v. 01.06.2005 - 14 K 3164/04 E

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