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BGH 06.04.2005 VIII ZR 27/04, NWB 29/2005 S. 233

Mietrecht | Formularmäßiger Kündigungsverzicht für die Dauer von vier Jahren

Ein beiderseitiger, zeitlich begrenzter Kündungsausschluss ist auch in einem Formularmietvertrag grundsätzlich wirksam. Ähnlich wie bei Ausschluss des Kündigungsrechts im Rahmen eines Staffelmietvertrags ist ein formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters aber i. d. R. unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt ().

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