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FG München Urteil v. - 7 K 878/03 EFG 2005 S. 1325 Nr. 17

Gesetze: AO 1977 § 229 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 37 Abs. 1, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 180 Abs. 5 Nr. 2

Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, die von gemeinschaftlich (im Rahmen einer Erbengemeinschaft) bezogenen Zinseinkünften abgeführt worden ist

Erstattung von Zinsabschlagsteuer 1995 und 1996

Leitsatz

Über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland lebenden Beteiligten einer Erbengemeinschaft auf Erstattung der von gemeinschaftlich bezogenen Zinseinkünften einbehaltenen Kapitalertragsteuer wird erst im Rahmen des Feststellungverfahrens für die Erbengemeinschaft verbindlich entschieden. Bis dahin ist der Erstattungsanspruch wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Feststellungsverfahrens nicht durchsetzbar. Der Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs wird daher nach dem Rechtsgedanken des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahres hinausgeschoben, in dem der Feststellungsbescheid ergeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1299 Nr. 21
EFG 2005 S. 1325 Nr. 17
HAAAB-56425

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FG München, Urteil v. 10.05.2005 - 7 K 878/03

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