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Darlehen an Verlobte und Verzicht auf vereinbarte Miete
Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann nach der Lebenserfahrung bei hohen Zuwendungen nicht unterstellt werden, dass diese ohne Vereinbarung eines Rückforderungsrechts erfolgen. Die bloße Gestattung des Mitbewohnens einer selbst genutzten Wohnung durch den Eigentümer für dessen nichteheliche Lebensgefährtin ist grundsätzlich keine freigebige Zuwendung, selbst wenn ein Mietvertrag vereinbart war.