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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Grundstücksankauf von Gesellschafter
Kauft eine GmbH ein Grundstück von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zu Bedingungen, die auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ausgehandelt worden wären, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Bei der Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises kommt es dabei nicht darauf an, ob der Kaufpreis exakt dem Verkehrswert entspricht. Zu berücksichtigen ist eine Bandbreite, um den tatsächlichen Schwierigkeiten der Wertermittlung gerecht zu werden. Eine Ableitung aus einem späteren Kaufpreis für einen Teil des Grundstücks ist nicht zulässig.