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Kostendeckelung beim Firmenwagen
Interessante Alternative zum Fahrtenbuch
Die OFD München hat sich mit Verfügung vom zur Frage der Kostendeckelung hinsichtlich der Aufwendungen für privat (mit-)genutzte Firmenwagen bei Kostenerstattungen durch Dritte geäußert. Da die in der Verfügung dargelegte Auffassung bundeseinheitlich abgestimmt ist, hat sie auch über den Bereich der OFD München hinaus Bedeutung.
Kostendeckelung im Allgemeinen
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sowie gegebenenfalls Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt werden kann, so gilt dies steuerlich als geldwerter Vorteil. Der Vorteil kann gem. § 8 Abs. 2 EStG entweder nach der sog. 1-v.H.-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Entsprechendes gilt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für die Privatnutzung eines Firmenwagens durch einen Unternehmer.
1-v.H.-Regelung
Bei der sog. 1-v.H.-Regelung wird als geldwerter Vorteil steuerlich berücksichtigt
für die generelle Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens 1 v. H. des Bruttolistenpreises
für die Möglichkeit der Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätt...