Geschäftsführerhaftung trotz Schadensersatzpflicht nach § 64 Abs. 2 GmbHG und Anfechtbarkeit der Befriedigung des FA nach
§§ 129 ff. InsO
Haftung für Lohnsteuer
Leitsatz
Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seiner Verpflichtung zur Kürzung der Löhne sowie zur Absonderung und Bereithaltung der
darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der überschuldung der
Gesellschaft nicht nach, beeinflussen weder die ihm drohende Ersatzpflicht nach § 64 Abs. 2 GmbHG noch die Regelungen über
die Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter gem. §§ 129 ff. InsO die Haftungsinanspruchnahme nach § 69
AO 1977.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1238 Nr. 16 LAAAB-55939
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Sächsisches FG, Urteil v. 24.05.2005 - 1 K 2361/04
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