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FG Münster 11.03.2005 9 K 1567/00, NWB direkt 27/2005 S. 2

Vertrauensschutz gegen rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit

Prüft das Finanzamt frühzeitig die Satzung einer gGmbH und erlässt daraufhin neben vorläufigen Bescheinigungen über die Gemeinnützigkeit auch Freistellungsbescheide, genießt die gGmbH Vertrauensschutz, als das FA jedenfalls für zurückliegende Jahre nicht mehr geltend machen darf, die Satzung entspreche nicht den Anforderungen des § 61 Abs. 1 und 2 AO. Einfache Verstöße gegen die Selbstlosigkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen nicht den rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit.S. 3

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