Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzgerichtsordnung | Kein Beteiligtenwechsel bei Ausgliederung eines Unternehmensbereichs auf anderen Rechtsträger
Gliedert das klagende Unternehmen während des Klageverfahrens einen Unternehmensbereich auf einen anderen Rechtsträger aus, ist nach dem NWB RAAAB-55655 der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers, so dass kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eintritt (Anschluss an das , BStBl 2003 II S. 835).