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FG Münster 16.05.2005 1 K 1270/03 E, NWB direkt 26/2005 S. 5
Betriebsverpachtung trotz Inventarveräußerung
Der Annahme einer Betriebsverpachtung steht nicht entgegen, dass Maschinen und Einrichtungsgegenstände an den Pächter veräußert werden, sofern sie für einen handwerklich geprägten (Bäckerei-)Betrieb keine wesentliche Grundlage darstellen. Auch der Umstand, dass dem Pächter ein Vorkaufsrecht für das verpachtete Grundstück eingeräumt worden ist, führt nicht zu einer Betriebsaufgabe.