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Eigenheimzulage | Unterlassene Eingabe einer Kennziffer (§ 129 AO)
Das FG Niedersachsen hat mit Urteilen v. 7. 3. 2005 - 15 K 639/04 und v. 31. 3. 2005 - 3 K 849/04 entschieden, dass die unterlassene Eingabe der Ziffer 1 bei der Kennziffer 20.32 (Ausbau/Erweiterung) eine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO darstellt, wenn aus den Angaben des Anspruchsberechtigten im Eigenheimzulagenantrag eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dem Objekt nicht um einen Neubau, sondern um die Erweiterung eines bereits bestehenden Objekts handelt. In diesem Sinne hat auch das FG Sachsen-Anhalt mit seinem Beschluss v. 20. 9. 2004 - 3 V 1151/04 NWB RAAAB-41716 entschieden. Gemäß Kurzinformation Eigenheimzulage Nr. 6/2005 der NWB QAAAB-55249 ist in entsprechenden Fällen nach den Urteilsgrundsätzen des FG Niedersachsen zu verfahren.