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Einkommensteuer | Nicht abziehbare hälftige Vorsteuer bei Pkw-Erwerb
Wie der NWB AAAAB-55305 entschieden hat, gehört die hälftige Umsatzsteuer auf den Erwerb eines Pkw, die im Jahr 1999 nach § 15 Abs. 1b UStG nicht als Vorsteuer abgezogen worden ist, obwohl unter Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG der volle Vorsteuerabzug hätte geltend gemacht werden können, zu den Anschaffungskosten des Pkw. Sie kann nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Ausnahmeregelungen des § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zu seiner Aufhebung durch das StÄndG 2001 geltenden Fassung greifen nicht ein.