Finanzministerium NRW

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG bzw. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen freier Dirigenten

Bezug:

Auf Bundesebene hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die Leistungen der Dirigenten in den Anwendungsbereich der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG fallen. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann auch eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG in Betracht kommen.

Finanzministerium NRW v.

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
QAAAB-55262