FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 51/03 EFG 2005 S. 1172
Gesetze: EStG 1998 § 3 Nr. 33LStR 1998 Abschn. 21a Abs. 3 S. 2
Schulgesetz Baden-Württemberg § 73
Steuerpflicht eines Arbeitgeber-Kindergartenzuschusses für über sechs Jahre altes Kind
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Ob ein Kind „schulpflichtig” im Sinne von § 3 Nr. 33 EStG ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz.
2. Soweit eine zur Auslegung von § 3 Nr. 33 EStG erlassene Verwaltungsanweisung (hier: Abschn. 21a Abs. 3 S. 2 LStR 1998,
Abstellen auf die Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes) dem Landesrecht entgegensteht, ist ihr nicht zu folgen.
3. Im Streitfall: Schulpflicht des schon sechs Jahre alten Kindes nach Schulgesetz Baden-Württemberg ab August des Streitjahres,
daher Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG des für die Zeit von Januar bis Juli des Streitjahres gezahlten Arbeitgeberzuschusses
zu den Kindergarten-Kosten der Mutter.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1172 EFG 2005 S. 1172 Nr. 15 KÖSDI 2005 S. 14776 Nr. 9 HAAAB-55197
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.04.2005 - 2 K 51/03
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