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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 51/03 EFG 2005 S. 1172

Gesetze: EStG 1998 § 3 Nr. 33LStR 1998 Abschn. 21a Abs. 3 S. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg § 73

Steuerpflicht eines Arbeitgeber-Kindergartenzuschusses für über sechs Jahre altes Kind

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Ob ein Kind „schulpflichtig” im Sinne von § 3 Nr. 33 EStG ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz.

2. Soweit eine zur Auslegung von § 3 Nr. 33 EStG erlassene Verwaltungsanweisung (hier: Abschn. 21a Abs. 3 S. 2 LStR 1998, Abstellen auf die Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes) dem Landesrecht entgegensteht, ist ihr nicht zu folgen.

3. Im Streitfall: Schulpflicht des schon sechs Jahre alten Kindes nach Schulgesetz Baden-Württemberg ab August des Streitjahres, daher Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG des für die Zeit von Januar bis Juli des Streitjahres gezahlten Arbeitgeberzuschusses zu den Kindergarten-Kosten der Mutter.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1172
EFG 2005 S. 1172 Nr. 15
KÖSDI 2005 S. 14776 Nr. 9
HAAAB-55197

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.04.2005 - 2 K 51/03

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