Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei nicht unwesentlicher gewerblicher Grundstücksnutzung durch Gesellschafter
Leitsatz
Die Vermietung eines nicht unwesentlichen Teils des Grundbesitzes eines grundstücksverwaltenden Unternehmens an dessen Gesellschafter
schließt auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die erweitere Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1
Satz 2 GewStG aus.
Eine Flächenüberlassung von 481 qm (1,68% der Gesamtfläche) zu einem Mietentgelt von 126.636,-- DM (2,6% der Gesamterträge)
kann nicht mehr als unwesentlich angesehen werden. Als Maßstab für die Wesentlichkeitsgrenze von Mieterträgen ist dabei auch
die Höhe der gewerbesteuerlichen Freibeträge heranzuziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1148 EFG 2005 S. 1148 Nr. 14 INF 2005 S. 528 Nr. 14 LAAAB-55174
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.02.2005 - 14 K 5604/01 G
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