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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2592/03 EFG 2005 S. 1546 Nr. 19

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2

Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

Leitsatz

Nimmt eine Verwaltungsbehörde ein Kind gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in Obhut und bringt es in einem Heim unter, bleibt es bei der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Kindergeldberechtigten, wenn sich dieser umgehend und erfolgreich gegen die behördliche Maßnahme wendet

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1546 Nr. 19
YAAAB-54779

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.04.2005 - 3 K 2592/03

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