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FG Köln Urteil v. - 4 K 5303/01

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3

Arbeitnehmer:

Ablösungszahlung für Verzicht auf die Ausübung eines Andienungs- und Vorkaufsrechts

Leitsatz

Erhält der geschäftsführende Gesellschafter einer AG für den Verzicht auf die Ausübung eines ihm zustehenden Andienungs- und Vorkaufsrechts hinsichtlich von Aktien der AG eine Ablösungszahlung, ist diese den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen, wenn der Grund für das Andienungs- und Vorkaufsrecht seine Stellung als Vorstand der AG ist; ansonsten handelt es sich um Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 999 Nr. 17
UAAAB-54776

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FG Köln, Urteil v. 21.01.2004 - 4 K 5303/01

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