Nachweis der Absendung eines Steuerbescheids kurz vor Ablauf der
Festsetzungsfrist
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Soll bei Ablauf der
Festsetzungsfrist am 31. Dezember der Steuerbescheid am 28. Dezember per
einfachen Brief bekannt gegeben werden, so steht nur dann i.S. von § 169
Abs. 1 S. 3 Nr. 1
AO fest, dass der Bescheid
tatsächlich den Machtbereich des FA verlassen hat, wenn der
Abgangszeitpunkt bzw. der Abgang des Bescheids überhaupt in einem
Aktenvermerk festgehalten wird oder ein Zeuge den Abgang bestätigen kann.
2. Auch bei einer ordentlich
organisierten Poststelle des FA reicht es insoweit nicht aus, wenn der
Sachbearbeiter des FA zwar nachweislich den Steuerbescheid gefertigt und in
seinem Dienstzimmer einem Bediensteten der Poststelle übergeben hat, wenn
es ansonsten aber keine Nachweise für eine tatsächliche Weitergabe an
die gelbe Post gibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 848 Nr. 14 INF 2005 S. 481 Nr. 13 VAAAB-54767
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.04.2005 - 1 K 231/04
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