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Investitionskostenzuschüsse für Bau einer Kläranlage
Investitionskostenzuschüsse, die ein regionales Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH von der am Stammkapital beteiligten Stadt für den Bau einer Kläranlage erhält, unterliegen als Entgelt für einen Leistungsaustausch der Umsatzbesteuerung, wenn die GmbH den von der Stadt weitergeleiteten Zuschuss für die Übernahme der nach den landesrechtlichen Regelungen hoheitlichen Aufgabe erhält.