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Aufwendungen für erstmaliges Studium als Werbungskosten
Aufwendungen für ein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium im Anschluss an das Abitur sind dem Grunde nach als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn ein hinreichend klarer Zusammenhang dieser Ausgaben mit späteren Einnahmen aus der angestrebten S. 4 Tätigkeit als Diplom-Ökonom besteht. Hat der Steuerpflichtige Leistungen nach dem BaFöG als Zuschuss erhalten, sind die Werbungskosten um den auf die Ausbildungskosten entfallenden Teil zu kürzen.