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FG München Urteil v. - 1 K 3298/04 EFG 2005 S. 1504 Nr. 19

Gesetze: AO 1977 § 129

Falsch in den Computer eingegebenes Vorzeichen als offenbare Unrichtigkeit

Zinsen zur Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Vorzeichen sind „Kommunikationshilfen” zum Umgang mit dem Computerprogramm.

2. Selbst wenn der Sachbearbeiter den Bedeutungsgehalt der Eingabe verkannt hat, ist ein falsch in den Computer eingegebenes Vorzeichen jedenfalls dann als mechanisches Versehen im Sinne von § 129 AO anzusehen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass er mit der Eingabe eine – falsche – Rechtsentscheidung umsetzen wollte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1101 Nr. 18
EFG 2005 S. 1504 Nr. 19
XAAAB-54240

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FG München, Urteil v. 09.03.2005 - 1 K 3298/04

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