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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2306/99

Gesetze: GrStG § 33 Abs. 1, GrStG § 33 Abs. 1 Satz 1, GrStG § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, GrStG § 34 Abs. 2, BewG § 76 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 1 Satz 2, BewG § 79 Abs. 3, BewG § 79 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1

Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung

Leitsatz

Ein Leerstand von Büro- und Dienstleistungsgrundstücken, die wegen eines strukturell bedingten Überangebotes in einer Gemeinde nicht vermietbar sind, und die dadurch hervorgerufene Ertragsminderung rechtfertigen keinen Anspruch auf Grundsteuererlass.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-54225

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 26.02.2003 - 2 K 2306/99

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