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Keine erhöhte Eigenheimzulage bei Umbau von Studentenwohnungen in Eigentumswohnungen
Die Vergrößerung der Wohnbereiche in einem bestehenden Gebäude (Studentenwohnheim) durch Zusammenlegung früherer Einzelräume, Ergänzung der Sanitärinstallationen, Renovierung und Modernisierung führt nicht zur Neuherstellung einer Wohnung i. S. des EigZulG. Auf den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff kommt es insoweit nicht an (FG Düsseldorf, Urt. v. - 11 K 691/03 EZ). Eine rechtsfehlerhafte Bewilligung der Eigenheimzulage kann für künftige Jahre des Förderzeitraums auch dann geändert werden, wenn die zuvor vorläufige Festsetzung auf der Grundlage einer baufachlichen Prüfung für endgültig erklärt worden war.