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Geldentnahmen durch Angehörige: verdeckte Gewinnausschüttung?
Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob Geldentnahmen aus einer Kapitalgesellschaft durch Angehörige des Gesellschafters auch dann den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Anteilseigner bewirken können, wenn dieser von den zugrunde liegenden Vorgängen weder Kenntnis hatte noch das Handeln der Angehörigen geduldet oder ermöglicht hat.