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Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft
Umsatzsteuerliche Praxisfragen zur GmbH & Co. KG
++ Kernaussagen ++Häufig berechnen Komplementär-GmbH den KG, an denen sie ohne Einlage beteiligt sind, den Auslagenersatz für die Geschäftsführung oder für Vertretungsleistungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob für diese Leistungen USt zu berechnen ist. Mit Urteil vom hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerbar sind. Nachfolgender Praxisbeitrag fasst die Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG als häufigsten Anwendungsfall zusammen.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I.II.III. | EinführungRechtsprechungsentwicklungAktuelle
Rechtslage | IV. | Fallgestaltungen aus dem Bereich der GmbH & Co.
KG | ||
V. | Fazit |
I. Einführung
Im Jahr 2002 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an eine Personengesellschaft gegen Entgelt aufgegeben. Wurde die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte früher nicht als Leistung eines Gesellschafters an die Gesellschaft bewertet, sind derartige Leistungen nunmehr grundsätzlich als umsatzsteuerbar zu beurteilen (, BStBl 2003 II S. 36).
Die zahlreichen, im Umfeld dieser Entschei...