Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Erteilung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 EStG
Es sind Fälle aufgetreten, in denen Kreditinstitute Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 EStG ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei erteilt haben. Nach der Kurzinformation Nr. 20/2005 der ist es mit der derzeitigen Gesetzeslage unvereinbar, ausschließlich elektronisch übermittelte Steuerbescheinigungen zur Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zuzulassen. Die Anerkennung derartiger Steuerbescheinigungen ist zu versagen.